Erste Reaktion aus Ober Österreich

Sehr geehrte Herr ...!

Herr Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer hat Ihr E-Mail vom 7. April 2009 betreffend die Aufkleber des Rings Freiheitlicher Jugend der Antidiskriminierungsstelle zur Bearbeitung weitergeleitet.

Das Oberösterreichische Antidiskriminierungsgesetz (Oö ADG) regelt in § 17, dass Förderungen des Landes und der Gemeinde nur für natürliche und juristische Personen vorzusehen sind, die das Diskriminierungsverbot und das Benachteiligungsverbot beachten. Die Verantwortung zur Einhaltung dieser Förderungsbestimmung liegt bei den einzelnen Förderungsgeberinnen und Förderungsgebern. Die Antidiskriminierungsstelle hat daher in dieser Angelegenheit den konkret zuständigen Förderungsgeber kontaktiert und diesen aufgefordert, entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um die Einhaltung von § 17 Oö ADG sicherzustellen. Eine Rückmeldung seitens des Förderungsgebers ist noch ausständig.

Ergänzend teilen wir Ihnen mit, dass ein Beschwerdeführer bei der Bundespolizeidirektion Linz, der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung und beim Magistrat Linz Anzeige nach dem Einführungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensgesetzen sowie nach der Verwaltungsstrafbestimmung des Antidiskriminierungsgesetzes erstattet hat. Auch die Ergebnisse dieser Verfahren sind noch ausständig.

Mit freundlichen Grüßen!

Mag. ...
Oö Antidiskriminerungsstelle
Amt der Oö. Landesregierung
Direktion Präsidium
Abteilung Präsidium
4021 Linz • Klosterstraße 7

Tel.: (+43 732) 77 20-11 7 37
Fax: (+43 732) 77 20-11 6 21

E-Mail: ...@ooe.gv.at
Büro: as.post@ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at
DVR: 0069264

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